Förderbedingungen
Wen wir fördern
Einzelne Musiker*innen und Komponist*innen aus der Musikszene in Deutschland, die zusammen mit Künstler*innen oder Institutionen in einem Gastland gemeinsame neue Konzepte für Projekte entwickeln möchten.
Was wir fördern
- Arbeitsaufenthalte von zwei bis vier Wochen in einem selbstgewählten Gastland
- Recherchen und Vorbereitungen für größere künstlerische Projekte
- Sammeln von Material für künstlerische (Ko-)Produktion in einem Gastland
- Vorbereitung und/oder Erstellung erster gemeinsamer Kompositionen/Koproduktionen mit Kooperationsbeteiligten im Gastland
- Initiierung von Netzwerken mit Künstler*innen und Multiplikator*innen
Zu den Leistungen gehören Reisekosten, sowie ein Stipendium für Unterkunft, Verpflegung und sonstige Aufwendungen.
Von der Förderung nicht berücksichtigt werden:
- Album-Produktionen, reine Gastspielreisen/Tourneen, bereits ausgesprochene Einladungen zu Aufenthalten in Residenzhäusern, Meisterkurse, Summer Schools, Studienaufenthalte, kommerzielle Fortbildungsseminare, wissenschaftliche Forschungsaufenthalte, Dozenturen, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche
- Reisen ins deutschsprachige Ausland
Nächster Bewerbungsschluss
Anträge auf Förderung durch ein Stipendium für einen Arbeitsaufenthalt im Ausland müssen mindestens vier Monate vor dem geplanten Beginn des Projektes gestellt werden.
Weitere Infos finden sich hier.