Basisförderung Ernste Musik
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
1. November 2023
1. November 2023
Gefördert werden Berliner Musikensembles, die überwiegend auf dem Gebiet der Ernsten Musik tätig sind und eigenverantwortlich Musikprojekte planen und realisieren.
Ziele der Förderung sind die künstlerische Weiterentwicklung der Ensembles und/oder Stärkung des Profils, Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Erhöhung der Rezeption in der Fachwelt und den Medien und Verbesserung der Arbeitssituation.
Zweijährige Basisförderung
Die Basisförderung ist für die Finanzierung von Kosten bestimmt, die bei der laufenden Probenarbeit in Vorbereitung der Konzerte ganzjährig entstehen.
Die Basisförderung wird alle zwei Jahre in der Regel im November eines Jahres für die übernächsten Jahre ausgeschrieben.