Förderbedingungen
Wen wir fördern
Wir fördern professionelle Musiker*innen und Musikpädagog*innen mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Deutschland, die ein künstlerisch-pädagogisches Musikprojekt im Ausland durchführen möchten.
Was wir fördern
Wir fördern partizipative und kollaborative Musikprojekte im Ausland, die der individuellen Qualifizierung oder der musikalischen Teilhabe dienen.
Pro Projekt können bis zu fünf Pädagog*innen gefördert werden. Vermittlungskonzepte von Kammermusik- und Band-Formationen sind möglich. Alle reisenden Personen müssen im Projekt aktiv künstlerisch-pädagogisch tätig sein. Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollte ein künstlerisch-pädagogisches Musikprojekt circa fünf Workshop-Tage umfassen. Eine Kombination mit Konzerten ist möglich, der Schwerpunkt des Musikprojekts muss jedoch auf dem künstlerisch-pädagogischen Vorhaben liegen.
In der Regel bezuschussen wir die Fahrtkosten. Eine Vollfinanzierung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Reisen in das deutschsprachige Ausland, Benefizprojekte, Projekte im Rahmen von gesellschaftspolitischer Bildungsarbeit, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Projekte von kommerziellen Veranstaltern, Schul- bzw. Hochschulprojekte, folkloristische Veranstaltungen sowie Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.
Weitere Informationen auf der Webseite des Goethe-Instituts.