Musikfonds

1. Förderrunde 2025

31. März 2025

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©Musikfonds

Der Musikfonds fördert im Sinne seiner Satzung in allen Bereichen der aktuellen Musik herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderungen sichtbar machen.

Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 3.001 und max. 50.000 Euro können ab dem Jahr 2025 zu zwei festgelegten Fristen im Jahr eingereicht werden.

Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:

  • Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
  • weitere projektbezogene Personalkosten 
  • Veranstaltungs- und Produktionskosten 
  • Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) 

Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen: 

  • Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen) 
  • Eigenmittel (ausschließlich Barmittel) 
  • zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)
  • Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren

Der Nachweis des Kofinanzierungsanteils muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden.

Projekte, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).

Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate:

  • Benefizveranstaltungen
  • reine Tonträger- oder Videoproduktionen
  • Bildungs- und Auslandsreisen
  • Projekte, die nicht innerhalb von Deutschland stattfinden
  • Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musiker:innen bzw. Antragsteller:innen
  • reine Vermittlungsprojekte, universitäre Projekte 
  • Wettbewerbe

Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.

Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen des Kuratoriums werden ca. zwei Monate nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben. 

Nächste Förderrunde

1. Förderrunde 2025
Antragstellung: 01.-31.03.2025 (18:00 Uhr MEZ)

2. Förderrunde 2025
Antragstellung: 01.-30.09.2025 (18:00 Uhr MEZ)

 

Weitere Informationen zu den Fördervorraussetzungen und zur Antragstellung auf der Webseite des Musikfonds.

  • Musikfonds
  • Förderung

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