REGULÄRE FÖRDERPROGRAMME
Die reguläre Projektförderung des Musikfonds gliedert sich in 2 Programme:
Bei der großen Projektförderung können zwischen 2.001 und maximal 50.000 Euro beantragt werden. Jährlich gibt es drei Einreichungsfristen: Ende Januar, Ende Mai und Ende September.
Ungefähr zwei Monate nach der Einreichungsfrist werden die Förderentscheidungen des Kuratoriums bekannt gegeben.
Bei der kleinen Projektförderung können relativ kurzfristig bis maximal 2.000 Euro beantragt werden. Jährlich gibt es sechs Einreichungsfristen: Ende Februar, Ende April, Ende Juni, Ende August, Ende Oktober und Ende Dezember.
Ungefähr zwei Wochen nach der Einreichungsfrist werden die Förderentscheidungen der 2-Personen-Jury bekannt gegeben.
Anträge sind ausschließlich online einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
PROJEKTFÖRDERUNG BIS 50.000 €
Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 2.001 und max. 50.000 Euro können zu drei festgelegten Fristen im Jahr eingereicht werden.
Über die Förderung dieser Anträge entscheidet das Kuratorium.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
- Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
- weitere projektbezogene Personalkosten
- Veranstaltungs- und Produktionskosten
- Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Bei Antragssummen ab 25.000 Euro ist eine Kofinanzierung in Form von Drittmitteln anderer Förderinstitutionen oder Stiftungen zwingend notwendig.
Der Nachweis der Drittmittel muss im Falle der Förderung spätestens zur Vertragserstellung erbracht werden.
Projekte, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).
Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate:
- Benefizveranstaltungen
- reine Tonträger- oder Videoproduktionen
- Bildungs- und Auslandsreisen
- Projekte, die nicht innerhalb von Deutschland stattfinden
- Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musiker:innen bzw. Antragsteller:innen
- reine Vermittlungsprojekte, universitäre Projekte
- Wettbewerbe
Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.
Die Entscheidungen werden ca. zwei Monate nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben.
Nächste Förderrunde
1. Förderrunde 2024
Antragstellung: 01.-31.01.2024 (18:00 Uhr MEZ)
2. Förderrunde 2024
Antragstellung: 01.-31.05.2024 (18:00 Uhr MEZ)
PROJEKTFÖRDERUNG BIS 50.000 €
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 2.000 Euro gestellt werden.
Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu sechs festgelegten Fristen im Jahr kurzfristig eingereicht werden.
Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums.
Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 2.000 Euro bewilligt werden.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
- Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
- weitere projektbezogene Personalkosten
- Veranstaltungs- und Produktionskosten
- Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Projekte, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).
Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate:
- Benefizveranstaltungen
- reine Tonträger- oder Videoproduktionen
- Bildungs- und Auslandsreisen
- Projekte, die nicht innerhalb von Deutschland stattfinden
- Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musiker:innen bzw. Antragsteller:innen
- reine Vermittlungsprojekte, universitäre Projekte
- Wettbewerbe
Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.
Die Entscheidungen werden ca. zwei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben.
Ab der ersten Förderrunde im Jahr 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten - resp. Metropolregionen - geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend wenig Chancen auf Förderung
Genauere Informationen sowie die neuen Antragsfristen werden voraussichtlich Ende November 2023 kommuniziert.
Weitere Informationen auf der Seite des Musikfonds.