Projektförderung

Deutsch-tschechischer Zukunftsfonds

31. März 2025

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Haben Sie Ideen, die die deutsch-tschechische Nachbarschaft stärken und lebendig machen? Wir unterstützen Organisationen sowie Einzelpersonen.

Wer kann Anträge stellen?

Wir bieten finanzielle Förderzuschüsse zu Aktivitäten von Einzelnen oder Organisationen aus der Tschechischen Republik und Deutschland, die zur vertieften Verständigung zwischen Deutschen und Tschechen beitragen.

Voraussetzung für die Durchführung ihres Projekts ist ein Projektpartner aus dem jeweils anderen Land (Ausnahmen nur bei Publikationen, Renovierung jüdischer Baudenkmäler, Hochschulstipendien und manchen Sonderausschreibungen möglich).

Antragsfristen

Antragsfrist für die Einreichung von Projekten im

  • 1. Quartal oder später: bis zum 30. September des Vorjahres
  • 2. Quartal oder später: bis zum 31. Dezember des Vorjahres
  • 3. Quartal oder später: bis zum 31. März
  • 4. Quartal oder später: bis zum 30. Juni

Antragsfrist Renovierung von Baudenkmälern: 15. August des betreffenden Jahres.

Antragsfrist Stipendien: 31. Januar für das darauffolgende akademische Jahr.

Im Programm »Auf geht’s!« können laufend Anträge eingereicht werden.

Nächste Antragsfrist!

31. 3. 2025

Antragsfrist für Projekte mit einer Laufzeit ab Juli 2025.

Achtung, betrifft nicht die Sonderausschreibungen!

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Deutsch-tschechischen Zukunftsfonds.