Solitude-Stipendium

Akademie Schloss Solitude

1. Januar 2050

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Die Akademie Schloss Solitude fördert junge Künstler*innen sowie Wissenschaftler*innen und junge Kulturschaffende durch Aufenthaltsstipendien. Sie interessieren sich für ein Aufenthaltsstipendium? Hier erfahren Sie alles zu Voraussetzungen, Leistungen und Auswahlverfahren des Solitude-Stipendiums.

Die Akademie Schloss Solitude ist ein internationales Artist-in-Residence-Programm, das seit seiner Gründung 1990 mehr als 1.600 junge Künstler*innen und Wissenschaftler*innen aus über 120 Ländern gefördert hat. Es bildet für die internationale Kunstszene ein wichtiges globales und transdisziplinäres Netzwerk.

Voraussetzungen

Stipendien werden an Personen vergeben, die nicht älter als 40 Jahre sind. An einer Hochschule eingeschriebene Studierende können nicht in die Auswahl einbezogen werden. Doktorand*innen sind zur Bewerbung zugelassen. Einige Stipendien werden gemäß einer Sonderregelung ohne Altersbegrenzung vergeben. Im Rahmen eines Stipendiums besteht die Möglichkeit, ein Projekt zu realisieren. Alle 24 Monate werden 50 bis 65 Stipendiat*innen ausgesucht. Für sie stehen 45 Studios und drei Gästestudios zur Verfügung.

Gruppenbewerbungen sind prinzipiell zulässig. Jedes Gruppenmitglied hat jedoch ein separates Bewerbungsformular unter eigenem Namen auszufüllen. Die Unterlagen sind gemeinsam einzureichen.

Doppelbewerbungen bei der Kunststiftung Baden-Württemberg gGmbH und der Akademie Schloss Solitude sind nicht zulässig.

Bewerber*innen, die in einem Auswahlverfahren nicht angenommen wurden, können sich erneut auf maximal zwei weitere Ausschreibungen bewerben. Ehemalige Stipendiat*innen der Akademie Schloss Solitude sind vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.

Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Englisch und/oder Französisch werden vorausgesetzt.

Das Solitude-Stipendium ist ein Anwesenheitsstipendium: Es wird vorausgesetzt, dass die Stipendiat*innen mindestens zwei Drittel ihrer Stipendienzeit an der Akademie verbringen. Alle eingeladenen Stipendiat*innen haben während ihres Aufenthalts ihren festen Wohnsitz in Stuttgart (Meldepflicht).

Leistungen

Das Stipendium umfasst folgende Leistungen

  • ein kostenfreies, möbliertes Wohn-/Arbeitsstudio inklusive Strom, Wasser und Heizung
  • ein Stipendium in Höhe von 1.200 Euro pro Monat
  • einmalige Übernahme der Reisekosten für die An- und Abreise


Außerdem bietet die Akademie freiwillige Zusatzleistungen, deren Höhe der jeweiligen Haushaltslage angepasst wird:

  • Transportkostenzuschuss für Material, Werkzeug, Instrumente und Bücher nach Stuttgart und von Stuttgart zum Heimatort
  • Projektförderung und Materialkostenzuschuss
  • Übernahme der Krankenversicherungskosten bei ausländischen Gästen, die nicht aus EU-Ländern stammen

Die Stipendiat*innen können in der hauseigenen Holz- und Metallwerkstatt unter Anleitung des*der Werkstattleiters*Werkstattleiterin arbeiten. Weiterhin stehen ihnen ein Videoschnittplatz, ein Drucker-/Kopierraum, zwei Bibliotheken sowie mehrere Computerarbeitsplätze zur Verfügung.

Die Akademie verfügt über 45 Wohn-/Arbeitsstudios und drei Gästestudios. Bedingt durch Vorgaben der historischen Gebäude sind die Studios in Größe und Ausstattung in der Regel für eine Person ausgerichtet. Die Akademie versucht, die Unterbringung von Familien/ Lebenspartner*innen zu ermöglichen. Bei Familien/Lebenspartner*innen aus dem Ausland ist dies leider nicht immer möglich, da die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zu berücksichtigen sind.

Praxisfelder im Detail
Für ein Stipendium können sich Künstler*innen und Wissenschaftler*innen aus den folgenden Praxisfeldern bewerben:

VISUELL – Visuelle Kunst und Medien
Dazu gehören Malerei, Skulptur, Plastik, Zeichnung, Installation, Film, Video, Druck, Keramik, Textil und Performance.

AUDITIV & PHYSISCH – Musik und Darstellende Kunst
Dazu gehören Musik, Musik-Interpretation & Komposition, Klanginstallation, Klangperformance, Tanz, Choreografie, Schauspiel, Theater, Musiktheater, Dramaturgie und Regie.

DIGITAL – Digital Solitude
Dazu gehören digitale Kunst, Gaming, Hacking, Computing, Programmierung, webbasierte und webverbundene Videoproduktion und -installation, digitaler Journalismus und digitales Publishing.

RÄUMLICH – Architektur und Design
Dazu gehören Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur, angewandte Kunst, Design, Bühnenbild, Modedesign, Kostümdesign, Produktdesign und Möbeldesign.

TEXTUELL – Literatur und Sprache
Dazu gehört deutschsprachige und internationale Literatur in allen Formen: dramatische Texte, Lyrik, Prosa, Essay sowie Übersetzung.

GESELLSCHAFTLICH / GEMEINSCHAFTLICH – Erziehung, Vermittlung, Theorie
Dazu gehören Kunstkritik, kritische Theorie, kuratorische Praxis, Kunsterziehung sowie gesellschaftlich engagierte Kunst.

WISSENSCHAFTLICH – art, science & business / Geistes-, Sozial-, Natur-, & Wirtschaftswissenschaften
Dazu gehören Philosophie, Anthropologie, Biologie, Botanik, Physik, Mathematik, Computerwissenschaften, Cultural Studies, Ökologie, Gender Studies, Geschichte, Jura, Public Policy, Medizin, Politikwissenschaft & politische Theorie, Psychologie, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft und Finance.

Weitere Informationen zum "Solitude-Stipendium" auf der Seite der Akademie Solitude.

  • Stipendium
  • Artistic Research
  • Akademie Schloss Solitude

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