Infrastructure support for the independent scene
Pankow District Office - Office for Further Education and Culture
15 October, 2025
15 October, 2025
Die Antragsfrist für Maßnahmen im Jahr 2026 endet am 15. Oktober 2025.
Maßnahmen zu Diversitätsentwicklung, Antidiskriminierung und Barrierefreiheit sind besonders förderfähig. Bauliche Maßnahmen sind ausgeschlossen. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Der Bezirk Pankow profitiert von der Attraktivität und Breite des Angebots der freien Kunst- und Kulturszene und hat insofern ein immanentes Interesse daran, dieses zu verstetigen und zu erweitern.
Der Fachbereich Kunst und Kultur im Bezirksamt Pankow von Berlin vergibt vor diesem Hintergrund Mittel zur strukturellen Stärkung der Freien Szene. Diese werden nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung von Berlin (LHO) und den Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO eingesetzt. Ziel ist die nachhaltige Unterstützung von Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft, die im Bezirk Pankow ihren Sitz haben.
Gefördert werden Maßnahmen, die den organisatorischen und technischen Betrieb der Einrichtungen optimieren. Das Förderinstrument ergänzt die projektbasierte Arbeit der im Bezirk verankerten Akteur*innen und soll eine strukturelle Entwicklung unterstützen. Ermöglicht werden dabei einerseits technische und bewegliche Anschaffungen und andererseits Qualifizierungen und Organisationsberatungen. Dies umfasst auch Maßnahmen in den Bereichen Antidiskriminierung, Diversitätsentwicklung und Barrierefreiheit.
Der Einsatz der Mittel soll in den einzelnen Einrichtungen
Die Förderung baulicher Maßnahmen ist ausgeschlossen. Für künstlerische oder kulturelle Projektarbeit sind andere Programme vorgesehen.
Antragsberechtigt sind Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft, die gegenwärtig keine Spielstättenförderung im Sinne einer strukturellen Förderung (z. B. Basisförderung, Förderung für Produktionsorte) erhalten und die ihren Sitz im Bezirk Pankow haben. Erwünscht sind Bewerbungen vielfältiger Perspektiven und von künstlerischen Akteur*innen, die im Kulturbereich bislang aufgrund von Diskriminierungserfahrungen unterrepräsentiert sind. Zuwendungsempfänger*innen können natürliche und juristische Personen sein.
Voraussetzung für die Bewilligung von Zuwendungen ist die Verfügbarkeit und Freigabe der entsprechenden Gelder im Haushalt. Diese erfolgt in der Regel zu Beginn des für die Förderung relevanten Haushaltsjahres, ist jedoch zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht gegeben.
Gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen können nur solche Maßnahmen gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und vor eventueller Bewilligung noch nicht begonnen haben und deren Abschluss das betreffende Haushaltsjahr nicht überschreitet. Der Bewilligungszeitraum endet somit spätestens am 31. Dezember des Jahres. Frühestmöglicher Beginn des Förderzeitraumes ist der 1. März desselben Jahres. Die Anschaffungen müssen in der Einrichtung sorgfältig gepflegt und inventarisiert werden.
Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben, insbesondere auf Zugang zu kulturellen Veranstaltungen. Barrierefreiheit soll im Rahmen der Maßnahme eingeplant und erläutert werden. Eine entsprechende Erstberatung ist beim Berliner Projektbüro für Diversitätsentwicklung – Diversity Arts Culture – möglich.
Im Übrigen gelten die Voraussetzungen zur Gewährung von Zuwendungen nach Maßgabe der LHO Berlin und den relevanten Ausführungsvorschriften:
Es handelt sich in der Regel um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Pro Einrichtung und Jahr können maximal 7.500 € vergeben werden. Zulässig sind Ausgaben für:
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Ausgaben für mehr Barrierefreiheit, Diversität und gegen Diskriminierung.
Insgesamt stehen pro Haushaltsjahr bis zu 30.000 € zur Verfügung.
Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (kurz: ANBest-P). Ergänzend oder abweichend davon gelten folgende Bestimmungen:
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen eines unabhängigen, interdisziplinär besetzten Förderbeirats. Nähere Informationen zur Arbeit und Zusammensetzung des Gremiums finden sich im entsprechenden Bereich auf den “Webseiten der Fachverwaltung.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Entscheidungen liegen voraussichtlich bis Ende Dezember des Antragsjahres vor, die Mitteilung über die Förderentscheidung erfolgt schriftlich. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw. Förderzwecken. In diesem Zusammenhang ist die Kenntnisnahme der Information nach Art. 13 DS-GVO für Antragstellende bei Antragstellung zu bestätigen.