Projektförderung

Ernst von Siemens Musikstiftung

15. September 2024

Logo der Ernst von Siemens Musikstiftung

Eine Antragstellung ist nur möglich, wenn Sie sich mit unseren Förderbedingungen einverstanden erklären. Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, erhalten Sie einen Fördervertrag auf Grundlage der Förderbedingungen. Bitte lesen Sie die Förderbedingungen vor Antragstellung aufmerksam durch.

Antragsfristen

  • Zur Frist am 15. September können Anträge für Projekte, die frühestens im Folgejahr beginnen, eingereicht werden. Über diese Anträge wird bis Ende des jeweiligen Jahres entschieden.
  • Zur Frist am 1. März können Anträge für Projekte, die frühestens in der zweiten Jahreshälfte (ab Juli) beginnen, eingereicht werden. Über diese Anträge wird bis Ende Juni entschieden.

Fördermodus

  • Jede Institution kann nur einen Antrag pro Frist einreichen.
  • Jede Institution kann mit nur mit einem Projekt pro Kalenderjahr unterstützt werden.
  • Es können maximal drei Projekte in drei aufeinanderfolgenden Jahren bzw. Perioden (z.B. bei Biennalen) gefördert werden.

Antragssteller

  • Berechtigt einen Antrag einzureichen ist nur die veranstaltende Institution. Eigenanträge und Anträge von Einzelpersonen sind in der Regel nicht möglich.
  • Der anzugebende Antragsteller ist Ansprechpartner für alle inhaltlichen Rückfragen. Antragsteller*in und kaufmännische Leitung müssen zeichnungsberechtigt für die Institution sein, da sie im Fall einer Förderung den Fördervertrag unterzeichnen.

Online-Antrag

  • Anträge können nur online in Deutsch oder Englisch gestellt werden. Hierfür müssen Sie sich in unserem Antragssystem anmelden. Füllen Sie das Online-Formular vollständig in ganzen Sätzen (keine Stichworte) aus.
  • Sie können Ihren Antrag zwischenspeichern und an einem anderen Tag weiterbearbeiten. Ein Versenden des Antrags ist erst nach dem Ausfüllen aller Pflichtfelder möglich.
  • Überprüfen Sie über die PDF-Ansicht Ihren Antrag. In der Form, in der Ihr Antrag hier erscheint, wird er dem Kuratorium vorgelegt.
  • Dem Kuratorium werden außer dem Formular und dem Finanzplan noch eine weitere Datei zur Vorbereitung auf die Sitzung vorgelegt. Dieses Dokument kann bis zu acht weitere Seiten umfassen und sollte, je nach beantragtem Projekt, folgende ergänzende Informationen enthalten: Konzertprogramme, Kurzbiografien, Inhaltsverzeichnis bei Publikationen, Teilnehmer und Programm bei Symposien, o.a. Sollte die Datei mehr als acht Seiten umfassen oder nicht den Formatierungsangaben entsprechen, wird sie dem Kuratorium zur Sitzungsvorbereitung nicht vorgelegt. Das Dokument können Sie im Antragsformular hochladen.
  • Zur jeweiligen Frist muss der Antrag erfolgreich versendet worden sein, sonst gilt die Antragsfrist als versäumt. Nach erfolgreichem Versand des Antrags erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail, die Ihnen den Eingang im System bestätigt. Nicht versendete Anträge werden nach der jeweiligen Frist aus dem System gelöscht.

Fördersumme

  • Die Ernst von Siemens Musikstiftung übernimmt vor allem künstlerische Kosten.
  • Die EvS Musikstiftung übernimmt keine Vollfinanzierung von Projekten.
  • Das Kuratorium achtet darauf, in welchem Verhältnis die angesuchte Förderung zu den finanziellen Beteiligungen anderer Institutionen, Veranstalter oder Stiftungen steht. Mindestens eine weitere Institution sollte sich in einem finanziellen Rahmen am Projekt beteiligen, der in ähnlicher Höhe wie der bei der EvS Musikstiftung angefragte Förderbetrag liegt. Wenn der angefragte Förderbetrag weit über den einzelnen finanziellen Beteiligungen der anderen Projektförderer liegt, kann das Projekt nicht unterstützt werden.
  • Vergleichbare künstlerische Leistungen sollten unabhängig von Geschlecht und Herkunft gleich honoriert werden.
  • Selbst wenn Sie nur für einen Teil des Projekts um Unterstützung ansuchen, benötigt die Stiftung immer einen vollständigen Kosten- und Finanzierungsplan. Wenn Sie z.B. für die Unterstützung eines Kompositionshonorars anfragen, müssen Sie einen Kosten- und Finanzierungsplan zumindest des Uraufführungskonzerts einreichen.

Mehr Informationen auf der Webseite der Ernst von Siemens Musikstiftung.

  • Förderung
  • Projektförderung
  • EvS Musikstiftung

Zum Weiterlesen

bangaloREsidency

bangaloREsidency (Frist: 15.4.26)

Die bangaloREsidency wurde als Langzeitkollaboration zwischen dem Goethe-Institut / Max Mueller Bhavan Bangalore und verschiedenen innovativen und zeitgenössischen Kunst- und Kulturräumen in Bangalore initiiert. Ziel des Programmes ist es, Künstler*innen, die in Deutschland leben und arbei...

Logo Senatsverwaltung

Vierjährige Festivals und Reihen (Frist: 15.7.25)

Mit den Mitteln sollen stadtpolitisch relevante Festivals und Reihen gefördert werden, die seit mehreren Jahren im Berliner Kulturkalender etabliert sind.

Logo des Musikfonds

Musikfonds (Frist: 29.5.26)

Der Musikfonds fördert im Sinne seiner Satzung in allen Bereichen der aktuellen Musik herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderun...

Logo

Fleet Street Residenz (Frist: 14.9.25)

Das Fleetstreet Theater Hamburg legt gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburgischen Kulturstiftung und der Rudolf Augstein Stiftung ein Residenzprogramm für Künstlergruppen auf, die möglichst spartenübergreifend mit Mitteln der performativen Künste, der Bildenden Kunst,...

Logo des Goethe Institut

Reisekostenförderung (Frist: dauerhaft)

Wir fördern Musikprojekte von Künstler*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern. Voraussetzung für ein Projekt ist eine Einladung und Antragstellung von Kooperationsbeteiligten in Deutschland. Die Förderung richtet sich sowohl an professionelle Ensembles und Künstle...