Arbeitsstipendien Alte Musik, Neue Musik und Klangkunst

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

15. Januar 2024

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Zielgruppe / Ziele der Förderung

Gefördert werden professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler sowie Kuratorinnen und Kuratoren, die im Bereich der Alten und Neuen Musik oder Klangkunst tätig sind (Komposition, Klangkunst, Interpretation, Kuration, Recherche).

Die Stipendien sollen die Vielfalt und Qualität in Berlin produzierter künstlerischer und kuratorischer Arbeiten fördern sowie zur Stärkung der Alten Musik in Berlin beitragen.

Voraussetzungen

  • Künstlerinnen und Künstler sind durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegen dies mit entsprechenden Arbeitsproben.
  • Künstlerinnen und Künstler haben eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen und/oder einen Nachweis einer mehrjährigen künstlerischen Tätigkeit in Berlin im Bereich Alte Musik und/oder Neue Musik und/oder Klangkunst.
  • Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität.
  • Antragstellende leben und arbeiten in Berlin. Der Erstwohnsitz/ Hauptwohnsitz ist in Berlin.
  • Antragstellende außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk des Business Immigration Service (BIS) des Landesamtes für Einwanderung (LEA) enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
  • Antragstellende sind an keiner Hochschule immatrikuliert.

Umfang der Förderung

Pro Stipendium sind 12.000 € vorgesehen. Recherchestipendien betragen 8.000 €

Alle Stipendien des Landes Berlin (Arbeitsstipendien, Recherchestipendien und Kulturaustauschstipendien) sind bis zu einer Höhe von 24.000 € pro Jahr kombinierbar.

Mit anderen Stipendien hier nicht benannter in- und ausländischer Förderinstitutionen ist das Arbeitsstipendium von unserer Seite aus frei kombinierbar.

Die Kombination mit Projektförderung ist zulässig.

Zeitraum der Ausschreibung

Die Arbeitsstipendien werden in der Regel jeweils im November eines Jahres für das darauffolgende Jahr ausgeschrieben.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren auf der Seite der Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

  • Berlin
  • Förderung

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