Kofinanzierungsfonds

Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt

1. Juni 2024

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Zielgruppe / Ziele der Förderung

Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen. Auch Einrichtungen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt.
Das Programm soll die Antragstellung bei Förderinstitutionen ermöglichen, die einen gesicherten Kofinanzierungsanteil bereits bei Antragstellung voraussetzen. Gefördert wird die Kofinanzierung von Vorhaben aller Kunstsparten. Neben Projekten sind auch Anträge für Rechercheprozesse oder ähnliches zulässig.

Voraussetzungen

  • Die Antragstellerin/der Antragsteller muss nachweisen, dass der Hauptförderer gesicherte Drittmittel bereits bei Antragstellung voraussetzt.
  • Zuschüsse können nur für solche Vorhaben beantragt werden, in denen keine Mittel des Landes Berlin, des Hauptstadtkulturfonds oder der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin enthalten oder vorgesehen sind.
  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben.
  • Künstlerinnen und Künstler bzw. die Mehrheit der Mitglieder einer Gruppe müssen in Berlin leben und arbeiten.
  • Künstlerinnen und Künstler dürfen nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein.

Umfang der Förderung

  • In der Regel gilt eine maximale Antragssumme von 50.000 € pro Jahr pro Antragsteller.
  • Investive Maßnahmen werden nicht unterstützt.

Zeitraum der Ausschreibung

Für Anträge, die eine Kofinanzierung des Fonds Darstellende Künste, der Kulturstiftung des Bundes und der EU vorsehen, gibt es festgelegte Antragsfristen. Diese finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

  • Berlin
  • Förderung
  • Kulturstiftung des Bundes

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