Kofinanzierungsfonds

Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt

28. September 2026

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Zielgruppe / Ziele der Förderung

Gefördert werden professionell künstlerisch Tätige, freie Gruppen und Einrichtungen, die insbesondere mit der Freien Szene arbeiten. Antragstellende müssen ihren Erstwohnsitz oder Sitz in Berlin haben.

Der Kofinanzierungsfonds soll ermöglichen, Anträge bei Förderprogrammen zu stellen, bei denen der Nachweis gesicherter Drittmittel Voraussetzung für die Zulassung zum Antragsverfahren ist. Eine Bewerbung ist nicht zulässig, wenn der Kofinanzierungsanteil auch erst nach einer Zusage des Hauptantrags eingebracht werden kann.

Eine Antragstellung für eine Kofinanzierung im Rahmen von Creative Europe ist darüber hinaus möglich.

Eine Übersicht der Förderinstitutionen, mit denen der Kofinanzierungsfonds kooperiert, finden Sie im Dokument Hauptförderer auf dieser Website.

Gefördert wird die Kofinanzierung von Vorhaben aller Kunstsparten. Neben Projekten sind auch Anträge für Rechercheprozesse oder ähnliches zulässig.

Voraussetzungen

  • Antragstellende reichen den Antrag beim Kofinanzierungsfonds rechtzeitig vor der Abgabefrist beim Hauptförderer ein (siehe Dokument Hauptförderer.)
  • Förderungen können nur für solche Vorhaben beantragt werden, in denen keine Mittel des Landes Berlin, des Hauptstadtkulturfonds oder der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin enthalten oder vorgesehen sind. Die Kofinanzierung mit TANZPAKT Stadt-Land-Bund ist ebenso ausgeschlossen. Eine Auflistung mit ausgeschlossenen Förderprogrammen finden Sie in dem Dokument Hauptförderer.
  • Das Projekt darf noch nicht begonnen haben, frühester Projektbeginn ist voraussichtlich ab Januar 2027.
  • Antragstellende müssen ihren Erstwohnsitz oder Sitz in Berlin haben. Die Mehrheit der am Projekt Beteiligten müssen ihren Erstwohnsitz in Berlin haben.
  • Antragstellende dürfen nur einen Antrag pro Ausschreibungsrunde einreichen.
  • Die geförderten Vorhaben müssen in den Förderjahren in Berlin sichtbar werden. Aufführungen in anderen (Bundes-)Ländern sind ebenso möglich, über den Kofinanzierungsfonds kann lediglich der Berlinteil finanziert werden.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Umfang der Förderung

Die maximale Höhe der Förderempfehlung der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bemisst sich an der Höhe der für die Antragstellung beim Hauptförderer (=größter Drittmittelgeber) notwendigen Mittel.
Sie können beim Kofinanzierungsfonds nicht mehr beantragen als die Mittel, die beim Hauptförderer nachgewiesen werden müssen.

Das Projekt kann für mehrere Jahre beantragt werden. Die beantragte Fördersumme ist für das jeweilige Jahr bindend und kann nicht auf andere Jahre übertragen werden. 

Weitere Informationen und Bewerbungsformular: Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

  • Berlin
  • Förderung
  • Kulturstiftung des Bundes

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