Kofinanzierungsfonds
Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt
28. September 2026
28. September 2026
Gefördert werden professionell künstlerisch Tätige, freie Gruppen und Einrichtungen, die insbesondere mit der Freien Szene arbeiten. Antragstellende müssen ihren Erstwohnsitz oder Sitz in Berlin haben.
Der Kofinanzierungsfonds soll ermöglichen, Anträge bei Förderprogrammen zu stellen, bei denen der Nachweis gesicherter Drittmittel Voraussetzung für die Zulassung zum Antragsverfahren ist. Eine Bewerbung ist nicht zulässig, wenn der Kofinanzierungsanteil auch erst nach einer Zusage des Hauptantrags eingebracht werden kann.
Eine Antragstellung für eine Kofinanzierung im Rahmen von Creative Europe ist darüber hinaus möglich.
Eine Übersicht der Förderinstitutionen, mit denen der Kofinanzierungsfonds kooperiert, finden Sie im Dokument Hauptförderer auf dieser Website.
Gefördert wird die Kofinanzierung von Vorhaben aller Kunstsparten. Neben Projekten sind auch Anträge für Rechercheprozesse oder ähnliches zulässig.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die maximale Höhe der Förderempfehlung der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bemisst sich an der Höhe der für die Antragstellung beim Hauptförderer (=größter Drittmittelgeber) notwendigen Mittel.
Sie können beim Kofinanzierungsfonds nicht mehr beantragen als die Mittel, die beim Hauptförderer nachgewiesen werden müssen.
Das Projekt kann für mehrere Jahre beantragt werden. Die beantragte Fördersumme ist für das jeweilige Jahr bindend und kann nicht auf andere Jahre übertragen werden.
Weitere Informationen und Bewerbungsformular: Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt.