Wer wird gefördert?
professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen
Das Goethe Institut begrüßt insbesondere Beteiligte aus Entwicklungs- und Transformationsländern.
Was wird gefördert?
Mit dem IKF werde internationaler Koproduktionen gefördert, die eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und eine öffentliche Wirkung haben. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes ist unabdingbar, daher werden keine reinen Gastspiele, Tourneen oder Festivalbeteiligungen gefördert.
Vergabekriterien
- Die beantragten Projekte betreffen die darstellenden Künste (keine Film- oder reine Ausstellungsprojekte)
- Qualität des Projekts
- Relevanz der beteiligten Künstler*innen in ihren Szenen
- Budgeterstellung mit ausgewiesenen Eigen-/Drittmitteln und solidem Finanzplan
- ausgewogene Projektpartnerschaft, künstlerische Kollaboration
- Realisierung mindestens einer Aufführung außerhalb Deutschlands, nach Möglichkeit auch in Deutschland
- Der Projektzeitraum sollte nicht länger als 24 Monate betragen.
Anträge für den Internationalen Koproduktionsfonds werden online in englischer Sprache gestellt.
Nächster Bewerbungsschluss
Der Bewerbungsschluss für die 13. Förderrunde für Projekte, die 2023 starten, ist am 7. November 2022 abgelaufen. Die Daten der nächsten Förderrunde werden voraussichtlich Mitte 2023 bekannt gegeben. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über diese Webseite.
Weitere Informationen zum Förderprogramm Internationale Koproduktionen auf der Seite des Goethe Institut.