Kleine Projektförderung
Musikfonds
28. Juni 2024
28. Juni 2024
Im Jahr 2024 wird mit der kleinen Projektförderung ein Fokus auf Projekte im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen gelegt. Anträge für Projekte die in größeren Städten - resp. Metropolregionen - geplant sind, werden nur noch in Ausnahmefällen gefördert und haben entsprechend geringe Chancen auf Förderung.
Die zweite Einreichungsfrist für das Jahr 2024 ist der 28.06.2024.
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.
Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu fünf geplanten Fristen im Jahr 2024 kurzfristig eingereicht werden.
Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine*r Vertreter*in des Kuratoriums.
Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 3.000 Euro bewilligt werden.
Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:
Projekte, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).
Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate:
Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.
Die Entscheidungen werden ca. zwei bis drei Wochen nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben.
Weitere Infos auf der Webseite des Musikfonds.