Chorförderung
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
1. Januar 2050
1. Januar 2050
Gefördert werden Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen). Die Förderung soll die Chöre dabei unterstützen, chorsinfonische Werke und innovative Chorprojekte in Berlin einer größeren Öffentlichkeit vorzustellen. Zum einen ist die Aufführung wenig bekannter Komponisten und Komponistinnen bzw. die Aufführung neuer Werke gewünscht sowie auch die Entwicklung innovativer Positionen im Bereich der Chormusik; gefördert werden aber auch Chöre, die sich der Präsentation von bereits eingeführten Werken der Chorsinfonik widmen.
Diese Ziele sollen durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
Der Förderumfang ist in den Informationsblättern genauer beschrieben.
Die institutionelle Förderung, Basisförderung und Basisförderung mit Konzertförderung wird in der Regel im Januar für das übernächste Jahr ausgeschrieben. Die Einzelprojektförderung wird in der Regel im Januar für das nächste Jahr ausgeschrieben.